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Allgemeine Geschäfts- und Kursbedingungen

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  1. 10er, 20er und Halbjahres-Abos werden bei Krankheit oder Unfall ab drei Wochen, durch Vorweisen eines Arztzeugnisses, verlängert.

    Studioferien und eigene Ferien berechtigen nicht zu einer Abo Verlängerung. *
     

  2. * Das Halbjahres-Abo kann vorgängig bei Ferienabwesenheit von mindestens 3 aneinanderhängende Wochen einmalig verlängert werden. Nachträglich werden die Abos nicht verlängert.
     

  3. Die Abos sind nicht auf andere Personen übertragbar.
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  4. Rechnungen müssen innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.
     

  5. Kurse finden ab mindestens 4 Teilnehmer:innen statt. Fällt der Kurs aus, werden die Teilnehmer:innen informiert.
     

  6. ​Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs wird der Preis eines Einzeleintritts verrechnet. (Gilt auch für Halbjahres-Abos)
     

  7. Versicherung ist Sache der Teilnehmer:in. HüguFit haftet nicht für Unfälle und Diebstähle aller Art.
     

  8. Die Infrastruktur von HüguFit und Sommer AG ist mit Sorgfalt zu benutzen. Für verursachte Schäden haftet der Teilnehmer:in.

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